Intercompany-Rechnungen |
|
|
Biquanda unterstützt den Bearbeiter bei der Erstellung einer Intercompany-Rechnung.
Voraussetzungen, dass Intercompany-Rechnungen automatisch erkannt werden: •Sowohl der Rechnungsempfänger, als auch der Rechnungssteller sind eine "Umsatzsteuerliche Organschaft" •Das Startdatum der umsatzsteuerlichen Organschaft beider Gesellschaften liegt in der Vergangenheit oder ist der heutige Tag. •Verweis aus dem Projekt-Unternehmenselement zur Gesellschaft •Beide Gesellschaften (Rechnungssteller und Rechnungsempfänger) haben das Länderkürzel "DE" definiert
Es erfolgt eine Prüfung, ob der Mehrwertsteuersatz bei 0% liegt. Es wird automatisch der System-Befreiungsgrund "Intercompany-Rechnung" in der Ausgangsrechnung eingetragen. Der Befreiungsgrund über die Platzhalter I_ReasonForExempt_DE" oder "I_ReasonForExempt_EN" in das Word-Rechnungsdokument übenommen. Der Befreiungsgrund wird in die E-Rechnung übernommen. |