Intercompany-Rechnungen

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Biquanda unterstützt den Bearbeiter bei der Erstellung einer Intercompany-Rechnung.

 

Voraussetzungen, dass Intercompany-Rechnungen automatisch erkannt werden:

Sowohl der Rechnungsempfänger, als auch der Rechnungssteller sind eine "Umsatzsteuerliche Organschaft"
Diese Definition erfolgt in den Unternehmenselementen (Projekt).

Das Startdatum der umsatzsteuerlichen Organschaft beider Gesellschaften liegt in der Vergangenheit oder ist der heutige Tag.
Diese Definition erfolgt in den Unternehmenselementen (Projekt).

Verweis aus dem Projekt-Unternehmenselement zur Gesellschaft

Beide Gesellschaften (Rechnungssteller und Rechnungsempfänger) haben das Länderkürzel "DE" definiert

 

Es erfolgt eine Prüfung, ob der Mehrwertsteuersatz bei 0% liegt.

Es wird automatisch der System-Befreiungsgrund "Intercompany-Rechnung" in der Ausgangsrechnung eingetragen.

Der Befreiungsgrund über die Platzhalter I_ReasonForExempt_DE" oder "I_ReasonForExempt_EN" in das Word-Rechnungsdokument übenommen. Der Befreiungsgrund wird in die E-Rechnung übernommen.