Urlaub |
Hier wird der Urlaubsanspruch sowie die Berechnungsparameter eingetragen:
•Im Arbeitszeitmodell gibt es ein zweites Urlaubsfeld "gesetzlicher Mindesturlaub" (bei der Migration: wenn in der aktiven RK-Klasse Dienstsitz "Deutschland": wird 20 gesetzt) - sonst wird der definierte Urlaubswert genommen •Im Arbeitszeitmodell gibt es einen Schalter: "Urlaubsanspruch bei Austritt in der 2. Jahreshälfte: "Anteiliger Urlaubsanspruch nach Vertrag" / "voller gesetzlicher Mindesturlaub" (Info: Dienstsitz hat keine Auswirkung auf Schalter) (bei der Migration: Anteiliger Urlaubsanspruch nach Vertrag) liegt das Austrittsdatum in der 2. Jahreshälfte, erfolgt eine Anpassung des Resturlaubs auf Basis der Definition, Gilt nur wenn der Mitarbeiter bei dieser AZM mehr als halbes Jahr gearbeitet hat. (hier wird das Eintrittsdatum verwendet)
Weiter kann hier die Berechnung des Resturlaubs beim Austritt des Mitarbeiters definiert werden.
1/2 Urlaubstage Ist diese Checkbox aktiviert, kann der Mitarbeiter im Urlaubsantrag halbe Urlaubstage beantragen.
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