Rechte an Prozessen |
Biquanda stellt unterschiedliche Prozesse zur Verfügung, mit deren Hilfe Abläufe in einem Unternehmen gesteuert und unterstützt werden (Workflow). Um Prozesse starten und bearbeiten zu können, sind entsprechende Prozessfreigaben / Berechtigungen nötig; d.h., wer darf was sehen und was bearbeiten. Die Prozesse sind in folgende Bereiche untergliedert: ▪Anträge Personalwesen ▪Rechnungen ▪Vertrieb und Kundenbetreuung ▪Zeit- und Reisekostenerfassung
Für die einzelnen Mitarbeiter sind im Register „Prozess Freigeben“ rechts alle Prozesse aufgelistet; die wegen fehlender Berechtigungen nicht verfügbaren Prozesse sind ausgegraut. Nach dem Markieren eines Prozesses können die Berechtigungen angezeigt und bei entsprechenden Berechtigungen des angemeldeten Anwenders auch vergeben werden.
Die Prozessberechtigungen sind unterteilt in "Globale Prozessrechte", "Prozessrechte pro Prozessstatusgruppe für Mitarbeiter" und abhängig vom Prozess in "Prozessrechte pro Prozessstatusgruppe für Projekte". •Globale Prozessrechte: •Prozessrechte pro Prozessstatusgruppe für Mitarbeiter: •Hier werden die Berechtigungen für das Beantragen, Genehmigen und abhängig vom Prozess für das Planen, die sachliche und rechnerische Prüfung sowie die Auszahlen angezeigt bzw. vergeben. •Prozessrechte pro Prozessstatusgruppe für Projekte
Hat ein Mitarbeiter die Berechtigung zur Bearbeitung, so hat er automatisch auch die Berechtigung zum Lesen des Prozesses. Achtung: wird das Bearbeitungsrecht gelöscht, so wird das Leserecht nicht ebenfalls automatisch gelöscht!
Eine detaillierte Beschreibung der Berechtigungen finden Sie in der Beschreibung der einzelnen Prozesse (Kapitel Prozesse und Aufgaben).
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